Eis und Schnee dürfen kein Entlassungsgrund sein: Die IG BAU fordert die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes.
06.12.2012
Archivmeldungen 2012
„Winterbrücke“ statt Arbeitslosigkeit: Dem „Frust beim Frost“ will die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vorbeugen. Sie hat deshalb an die Baufirmen sowie die Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Hamburg appelliert, auf witterungsbedingte Kündigungen in den kommenden Wochen zu verzichten.
Um die unfreiwilligen Arbeitspausen zu überbrücken, sollten die Firmen stattdessen das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Damit könnten die Jobs in der Baubranche winterfest gemacht werden.

Das ‚Saison-KuG’ bietet Firmen die Möglichkeit, Mitarbeiter weiterzubeschäftigen – auch wenn auf den Baustellen wegen Eis und Schnee nichts mehr geht“, sagt der Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbandes Hamburg, Matthias Maurer. Wegen des Wetters müsse heute kein Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Dachdecker oder Gerüstbauer in Hamburg auf die Straße gesetzt werden. „Wenn während der Kälteperiode die Aufträge ausbleiben, zahlt die Arbeitsagentur die Löhne und Gehälter. Vorausgesetzt, der Betrieb hat das ‚Saison-Kug’ beantragt“, sagt Maurer. Nach Angaben des IG BAU-Vorsitzenden haben bereits im letzten Winter etliche Firmen in Hamburg die Regelung genutzt. So hätten im Dezember 48 Unternehmen das Saison-Kurzarbeitergeld beantragt. Im Januar seien es sogar 66 gewesen.
 
Von der „Lohn-Winterbrücke“ profitieren, so die IG BAU, nicht nur die Beschäftigen, sondern auch die Chefs. „Sie brauchen eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter nicht kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder benötigt werden. Und das ist gerade in Zeiten von Fachkräftemangel besonders wichtig“, so Maurer.

Das „Saison-KuG“ können laut IG BAU alle Firmen aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau unter Berücksichtigung von Arbeitszeitguthaben beantragen. „Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns; Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen. Bis auf einen kleineren Betrag zu den Sozialabgaben entstehen den Betrieben keine zusätzlichen Kosten“, so der Gewerkschafter.