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- 30.07.2015 Die untere Lohngrenze gilt für Alle!
Die untere Lohngrenze gilt für Alle!
30.07.2015
Archivmeldungen 2015
"Die für die Landwirtschaft geltende untere Lohngrenze ist eine Übergangsregelung und wird dem geseztlichen Mindestlohn schrittweise angepasst", sagt Hamburgs IG BAU-Vorsitzender Matthias Maurer. "Jeder hat darauf Anspruch - egal, woher er kommt." Den ausländischen Beschäftigten rät Maurer deshalb, die konkreten Arbeitszeiten zu dokumentieren. Vor allem während der Erntezeit komme es nämlich oft zu Überstunden, die aber alle ausgeglichen oder bezahlt werden müssten, so Maurer. "Erntehelfer sollten dabei auch wissen: Wenn der Chef eine Unterkunft stellt, darf er dafür maximal 223 Euro/Monat vom Lohn abziehen und auch bei den Verpflegungskosten gibt es eine klare Obergrenze."
Die wichtigsten Informationen für Erntehelfer hat die IG BAU Hamburg zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Flugblatt zusammengefasst. Den Flyer gibt es in den Sprachen Deutsch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ungarisch. Im Internet finden Beschäftigte weitere Infos und den Flyer zum Download: www.faire-mobilitaet.de.
Die wichtigsten Informationen für Erntehelfer hat die IG BAU Hamburg zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Flugblatt zusammengefasst. Den Flyer gibt es in den Sprachen Deutsch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ungarisch. Im Internet finden Beschäftigte weitere Infos und den Flyer zum Download: www.faire-mobilitaet.de.