Der Zoll in Aktion (Foto: IG BAU).
25.09.2019
Archivmeldungen 2019
Wann sollten sich Betriebsräte an den Zoll wenden? Welche Anforderungen gibt es an Arbeitsunterkünfte am Bau? Was prüft der Zoll und was bringt das Schwarbeitsbekämpfungsgesetz? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigt sich die Betriebsräte-Fragestunde der IG BAU Hamburg am 1. Oktober. Als Referentin konnte der Betriebsräte-Arbeitskreis eine ranghohe Hamburger Zollbeamtingewinnen.

IG BAU-Rechtssekretärin Anna Seiwert-Skurewicz (Foto: Harning).

Die Beamtin der Hamburger Generalzolldirektion leitet regelmäßig Baustellenkontrollen und verfügt daher über einen Erfahrungsschatz, von dem nicht nur Betriebsräte des Bauhauptgewerbes profitieren können. Außerdem nimmt Hamburgs IG BAU-Rechtssekretärin Anna Seiwert-Skurewicz an der Fragestunde teil und ist für die KollegInnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen ansprechbar.

Bei Interesse wird um eine vorherige Anmeldung gebeten - gerne per Mail an [Bitte aktivieren Sie Javascript].

Datum: 1. Oktober 2019
Uhrzeit: 13 Uhr
Ort: Gaststätte Kupferkrug, Niedergeorgswerderdeich 75, 21109 Hamburg

Hinweis: Bei der Betriebsräte-Fragestunde handelt es sich um eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach §37 Nr. 6 BetrVG, so dass auch die nicht freigestellten Betriebsräte Anspruch auf bezahlte Freistellung und in Verbindung mit §40 Abs. 1 auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Betriebsratsbeschlusses.